Kosten

Gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Selbstzahler finden bei uns Aufnahme.

Die Wartezeiten variieren.

Selbstzahler*innen

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Therapie selbst zu zahlen, beispielsweise, wenn Sie in absehbarer Zeit eine Verbeamtung anstreben oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht möchten, dass Ihr Versicherer bzw. andere Ämter oder Ärzte von Ihrer psychischen Problematik erfahren.

In dem Fall können Sie die Therapie natürlich selbst finanzieren. Bitte überlegen Sie vorher, ob die hierfür notwendigen finanziellen Aufwendungen auch dauerhaft und regelmäßig von Ihnen geleistet werden können.

 

Für Selbstzahler*innen gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier können Sie sich darüber informieren:

www.privat-patienten.de/fileadmin/Import/gebuehrenordnung-fuer-aerzte.pdf.

 

Privatversicherte

Für Privatversicherte gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wenn Sie eine Privatversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherer, ob die Kosten für eine Psychotherapie bei 2,3fachem Satz übernommen werden. Andernfalls müssen wir, auch bei bestehender Privatversicherung, Ihnen den Termin ganz oder teilweise privat in Rechnung stellen. Am besten bringen Sie die Unterlagen Ihres Versicherers zur Aufnahme einer Psychotherapie zum Erstgespräch gleich mit. Bitte erfragen Sie auch, wie groß Ihr Kontingent für Psychotherapie ist.

Gesetzlich Versicherte

Wir haben Kassenzulassung, d.h. wir können Ihnen eine kassenfinanzierte Psychotherapie anbieten, bei der keine weiteren Kosten für Sie anfallen. Mit manchen Krankenkassen bestehen außerdem Sonderverträge, die eine schnellere Aufnahme in eine Kurzzeittherapie möglich machen. Bitte nennen oder schreiben Sie uns deshalb unbedingt Ihren Versicherer bei der Kontaktaufnahme!